|

§ 23 – Verordnungsermächtigung

1 Leave a comment on paragraph 1 0 Das Bundesministerium für … erlässt mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Bekanntgabepflichten nach …, zur Regelung der elektronischen Datenübermittlung sowie zur Führung des Registers nähere Vorschriften. Die Rechtsverordnung bestimmt insbesondere, die Verwendung von Vordrucken zur Bekanntgabe, die Gestaltung der Vordrucke durch Muster festlegen und Vorgaben treffen, wie und in welcher Anzahl die Vordrucke auszufüllen sind und kann Rahmenvorgaben für die elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung festlegen.

Seite 28

Quelle: https://lobbyregister.org/%C2%A7-23-verordnungsermaechtigung/