– Allgemeine Begründung: Problem und Lösung
¶ 1 Leave a comment on paragraph 1 0 Problemstellung
¶ 2 Leave a comment on paragraph 2 0 Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und allgemeiner Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Im demokratietheoretischen Idealfall finden widerstreitende Interessen im Verlauf und im Ergebnis politisch-parlamentarischer Entscheidungsprozesse ihren Ausgleich und beteiligen sich konstruktiv an der Umsetzung konsensual getroffener Entscheidungen. In zunehmendem Maße verstärkt sich jedoch das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber den Tätigkeiten und dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf Politik und Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen.
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Mit dem Begriff des „Lobbyismus“ werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verbunden. Dieser Eindruck ist dazu geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nachdrücklich zu beschädigen. Ursächlich ist hierbei nicht der Pluralismus organisierter Interessen an sich, sondern deren unregulierte und intransparente Mitwirkung an der Gestaltung von Politik. Vertrauen in die Legitimität staatlicher Entscheidungen setzt Transparenz voraus, doch vollzieht sich das Miteinander von Parlament, Regierung sowie Interessenvertreterinnen
und Interessenvertretern in Deutschland bislang weitgehend im Dunkeln.
¶ 4 Leave a comment on paragraph 4 0 Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, zur Sicherstellung demokratischer Verantwortlichkeit und Nachvollziehbarkeit einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, der den Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse auch bei der Vertretung von Interessen gegenüber Parlament und Verwaltung realisiert. Dadurch soll die Transparenz der demokratischen Willensbildung auf der Ebene des Bundes insgesamt verbessert werden. Vorrangig ist dabei die Schaffung von Transparenz über die an der politischen Interessenvertretung maßgeblich beteiligten Akteure, ihre Auftraggeber und ihre Finanzierung. Dadurch soll die öffentliche Kontrolle von Entscheidungsprozessen gestärkt und verdeckte Lobbyarbeit verhindert werden. Die Teilhabe der Öffentlichkeit am demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess wird durch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit gefördert.
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Lösung
Dieser Gesetzentwurf enthält unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Vertretung von Interessen in Einklang mit hohen Transparenzerfordernissen zu bringen. Dazu wird ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen.
¶ 6 Leave a comment on paragraph 6 0 Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen:
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- ¶ 8 Leave a comment on paragraph 8 0
- Schaffung einer Registrierungspflicht von natürlichen und juristischen Personen, deren Tätigkeit die direkte Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des Deutschen Bundestages und der Bundesbehörden beinhaltet, sofern diese Tätigkeiten gegen Entgelt oder auf Basis einer dafür bereitstehenden Finanzierung erbracht werden und nicht nur gelegentlicher Natur sind.
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¶ 10 Leave a comment on paragraph 10 0
- ¶ 11 Leave a comment on paragraph 11 0
- Schaffung von Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht.
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¶ 13 Leave a comment on paragraph 13 0
- ¶ 14 Leave a comment on paragraph 14 0
- Schaffung einer oberen Bundesbehörde als registerführende Stelle mit eigenen Untersuchungs- und Sanktionsmöglichkeiten
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