§ XX – Veröffentlichung von Lobbyisten-Treffen – Zusatz zum BundeslobbyGesetz
Warum dieser Zusatz?
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Um geheimen Lobbyismus in die Schranken zu weisen, kann das Lobbyregister um weitere Elemente ergänzt werden.
Mit unserem Gesetzentwurf machen wir einen Vorschlag, wie ein verpflichtendes Lobbyregister rechtlich ausgestaltet werden kann. Das Lobbyregister ist die Basis für eine wirksame Transparenzregulierung: Es macht sichtbar, welche Interessen von wem und in wessen Auftrag vertreten werden und etabliert verbindliche Regeln für alle Lobbyisten.
¶ 2 Leave a comment on paragraph 2 1 Darüber hinaus gibt es weitere Forderungen, die im Zusammenhang mit Lobbytransparenz immer wieder diskutiert werden und in anderen Ländern zum Teil auch umgesetzt sind. Dazu gehört die Idee die Offenlegung der einzelnen Kontakte zwischen Entscheidungsträgern und Lobbyisten. Damit ergäbe sich ein noch weit umfassenderes Bild von Lobbyismus auf Bundesebene. Die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns könnten dadurch weiter verbessert werden. Die Offenlegung der Kontakte wäre zudem auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung.
Warum wir die Treffen der Lobbyisten nicht einfach aufnehmen:
¶ 3 Leave a comment on paragraph 3 0 Ein verbindliches Lobbyregister wäre auch ohne die Veröffentlichung der Kontakte von Lobbyisten bereits ein großer Fortschritt. Die Veröffentlichung von einzelnen Kontakten wäre eine zusätzliche Option, die aber auch zusätzliche – (verfassungs-)rechtliche und politische – Fragen aufwirft. Bei jeder Regelung muss abgewogen werden, ob ein bestimmtes Interesse (in diesem Fall beispielsweise das Informationsinteresse der Öffentlichkeit) ein anderes Interesse (beispielsweise das Persönlichkeitsrecht von Lobbyisten und ihren Gesprächspartnern) überwiegt. Wir stellen diese Option deshalb gesondert zur Diskussion.
Unser Diskussionsvorschlag:
¶ 4 Leave a comment on paragraph 4 0 Alle registrierungspflichtigen Interessenvertreter müssen sämtliche Kontakte zu den definierten Entscheidungträgern aus Bundestag, Ministerien etc. offenlegen.
¶ 5 Leave a comment on paragraph 5 0 Dies könnte ähnlich wie ein Terminkalender funktionieren. Dort tragen Lobbyisten ein, wen sie getroffen, angerufen oder angeschrieben haben und zu welchem Zeitpunkt.
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- Nur registrierungspflichtige Lobbyisten müssen Kontakte eintragen (also nicht Politiker oder Beamte).
- Die jeweils beteiligten Personen oder Stellen müssen eingetragen werden
- Das Thema oder Anlass des Kontakts muss angegeben werden
- Die Kontaktart muss angegeben werden (Treffen, Telefonat, Schriftverkehr)
¶ 7 Leave a comment on paragraph 7 1 Eine ähnliche Regelung gibt es übrigens bereits in Kanada, siehe dazu auch der Blogartikel auf abgeordnetenwatch.de: /blog/2016-01-28/ein-vorbild-fur-deutschland-wie-kanada-die-lobbyisten-zu-transparenz-zwingt
Unsere Fragen:
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- Sollen Lobbyisten verpflichtet werden, ihre Lobbykontakte offenzulegen?
- Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, reicht der Umfang unserer Vorschläge aus oder geht er zu weit?
- Wenn ja, reicht der Umfang unserer Vorschläge aus oder geht er zu weit?
- Oder was fehlt noch?
Als ein sehr gutes „Lobbyregister“ würde ich das ehemalige ZDF Lobbyradar finden. Das ist eigentlich vielmehr als Register der Lobbyinteressen, -Kontakte bzw. -Geld sondern es geht auch um mögliche Interessenkonflikte, Parteispenden, Nebeneinkünfte. Wenn alle diese Angaben in einem einziges von einer Staatliche Institution geführten Datenbank elektronisch gesammelt und permanent aktualisiert werden könnte, wäre es ein risen großen Schritt zur mehrere Transparenz und ein Vorbild auch für EP, EK und andere EU Institutionen sowie staatliche Behörden anderer Länder.
Ehemaliger ZDF Lobbyradar ist eigentlich das beste Lobbyregister. Wenn alle Angaben (Lobbykontakte, Lobbygelder, Interessenkonflikte, Parteispenden, Nebeneinkünfte usw.) in einem einzigen Datenbank gesammelt warden könnten, wäre es sehr gut.
Vielleicht sollte es auch in diesem Gesetz das Thema Karrenzzeiten angesprchen warden und zwar komplett verboten / verboten für einen bestimmten Zeitraum / verboten für das Zeitraum des laufendes Mandates des Bundestages (in dem Fall wenn der MdB das Parlament früher verlässt und seine Amtkollegen noch da bleiben) / gar nicht verboten. Eigentlich das Verbot sollte sich auf den ganzen Zeitraum ausrichten in dem der/die ehemalige Politiker/in, Beamter/in der in die Wirtschaft gewechselt hatte, Kollegen hat die während seiner/ihrer Amtszeit gearbeitet hatten, spricht solange seine/ihr ehemalige Kollegen noch in Amt sind. In diesem Fall sei aber das Übergang in die Wirtschaft unmöglich. Somit sollte das Verbot an Lobbyarbeit für Politiker sehr aufmerksam gesetzlich geregelt werden.
Hallo, was nützen alle Register, ganz einfach: wer als Lobbyist Vorteile oder Geld erhält, ist grundsätzlich bei Abstimmung zu dieser Sache im Parlament ausgeschlossen!
Hallo Rudolf Georg Linner, die Veröffentlichung der Treffen gibt es bereits, z.B. in Kanada: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2016-01-28/ein-vorbild-fur-deutschland-wie-kanada-die-lobbyisten-zu-transparenz-zwingt
Gemeint ist, dass Treffen & Kontakte die analog zu registrierungspflichtigen Tätigkeiten fallen, mit veröffentlicht werden müssten. Das schließt natürlich die Privatsphäre aus, es sei denn dort wurde auch inhaltlich gesprochen. Dann zählt aber nur der Inhalt.
Was die Einschätzung angeht: Gleichzeitig steigert es den Wert des Registers, da diese Daten erheblich dazu beitragen Lobbyismus aufzudecken.