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§ XX – Veröffentlichung von Lobbyisten-Treffen – Zusatz zum BundeslobbyGesetz

Warum dieser Zusatz?

1 Leave a comment on paragraph 1 0 Um geheimen Lobbyismus in die Schranken zu weisen, kann das Lobbyregister um weitere Elemente ergänzt werden.
Mit unserem Gesetzentwurf machen wir einen Vorschlag, wie ein verpflichtendes Lobbyregister rechtlich ausgestaltet werden kann. Das Lobbyregister ist die Basis für eine wirksame Transparenzregulierung: Es macht sichtbar, welche Interessen von wem und in wessen Auftrag vertreten werden und etabliert verbindliche Regeln für alle Lobbyisten.

2 Leave a comment on paragraph 2 1 Darüber hinaus gibt es weitere Forderungen, die im Zusammenhang mit Lobbytransparenz immer wieder diskutiert werden und in anderen Ländern zum Teil auch umgesetzt sind. Dazu gehört die Idee die Offenlegung der einzelnen Kontakte zwischen Entscheidungsträgern und Lobbyisten. Damit ergäbe sich ein noch weit umfassenderes Bild von Lobbyismus auf Bundesebene. Die Kontrolle und Akzeptanz staatlichen Handelns könnten dadurch weiter verbessert werden. Die Offenlegung der Kontakte wäre zudem auch ein Mittel zur Korruptionsbekämpfung.

Warum wir die Treffen der Lobbyisten nicht einfach aufnehmen:

3 Leave a comment on paragraph 3 0 Ein verbindliches Lobbyregister wäre auch ohne die Veröffentlichung der Kontakte von Lobbyisten bereits ein großer Fortschritt. Die Veröffentlichung von einzelnen Kontakten wäre eine zusätzliche Option, die aber auch zusätzliche – (verfassungs-)rechtliche und politische – Fragen aufwirft. Bei jeder Regelung muss abgewogen werden, ob ein bestimmtes Interesse (in diesem Fall beispielsweise das Informationsinteresse der Öffentlichkeit) ein anderes Interesse (beispielsweise das Persönlichkeitsrecht von Lobbyisten und ihren Gesprächspartnern) überwiegt. Wir stellen diese Option deshalb gesondert zur Diskussion.

Unser Diskussionsvorschlag:

4 Leave a comment on paragraph 4 0 Alle registrierungspflichtigen Interessenvertreter müssen sämtliche Kontakte zu den definierten Entscheidungträgern aus Bundestag, Ministerien etc. offenlegen.

5 Leave a comment on paragraph 5 0 Dies könnte ähnlich wie ein Terminkalender funktionieren. Dort tragen Lobbyisten ein, wen sie getroffen, angerufen oder angeschrieben haben und zu welchem Zeitpunkt.

  • 6 Leave a comment on paragraph 6 1
  • Nur registrierungspflichtige Lobbyisten müssen Kontakte eintragen (also nicht Politiker oder Beamte).
  • Die jeweils beteiligten Personen oder Stellen müssen eingetragen werden
  • Das Thema oder Anlass des Kontakts muss angegeben werden
  • Die Kontaktart muss angegeben werden (Treffen, Telefonat, Schriftverkehr)

7 Leave a comment on paragraph 7 1 Eine ähnliche Regelung gibt es übrigens bereits in Kanada, siehe dazu auch der Blogartikel auf abgeordnetenwatch.de/blog/2016-01-28/ein-vorbild-fur-deutschland-wie-kanada-die-lobbyisten-zu-transparenz-zwingt

Unsere Fragen:

  1. 8 Leave a comment on paragraph 8 13
  2. Sollen Lobbyisten verpflichtet werden, ihre Lobbykontakte offenzulegen?
  3. Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn ja, reicht der Umfang unserer Vorschläge aus oder geht er zu weit?
  5. Wenn ja, reicht der Umfang unserer Vorschläge aus oder geht er zu weit?
  6. Oder was fehlt noch?
Seite 29

Quelle: https://lobbyregister.org/veroeffentlichung-von-lobbyisten-treffen-zusatz-zum-bundeslobbygesetz/